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Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision befinden sich im letzten Abschnitt ihrer mehrjährigen, staatlich geregelten Ausbildung. Sie führen bereits eigenständig Psychotherapien durch – mit dem Vorteil, dass sie dabei eng von erfahrenen Lehrtherapeut:innen begleitet werden.
Für Patient:innen bedeutet das: hohe Motivation, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und gleichzeitig zusätzliche Qualitätssicherung durch Supervision. Eine Psychotherapie bei unseren Kolleg:innen ist nicht nur auf dem neuesten Stand, sondern auch leistbar.
Nein. Psychotherapie bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision wird von der ÖGK nicht refundiert. Dafür ist unser Honorar mit 59 Euro pro Einheit günstiger als der übliche Volltarif abzüglich der ÖGK-Refundierung.
Wir verstehen psychische Gesundheit ganzheitlich – im Zusammenspiel von Medizin, Psychologie und Psychotherapie. Im Zentrum profitieren Sie von einem interdisziplinären Umfeld im Ärztezentrum der Lugner City: Augenärzt:innen, Fachärzt:innen und andere Gesundheitsberufe sind direkt vor Ort. Zudem ermöglicht die Organisationsform als Zentrum eine effiziente, professionelle Struktur – sowohl für Patient:innen als auch für unsere Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision und unsere Klinischen Psycholog:innen.
Die Bezahlung erfolgt ganz unkompliziert – direkt vor jeder Sitzung, bequem mit Bankomat- oder Kreditkarte. Eine Barzahlung oder Zahlung auf Rechnung ist derzeit leider nicht möglich. Selbstverständlich erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen können.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen müssen wir den Termin in Rechnung stellen, da der Platz kurzfristig nicht neu vergeben werden kann. Wir bitten um Verständnis.
Im ÖZP sind Angehörige der Psychotherapie und der Klinischen Psychologie tätig. Für beide Berufsgruppen gilt eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.Gemäß § 45 Abs. 1 PThG 2024 sind Berufsangehörige der Psychotherapie, ihre Hilfspersonen sowie Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf oder im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung psychotherapeutisch tätig sind, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen der psychotherapeutischen Leistung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Dies gilt über den Tod der:des Berufsangehörigen sowie der Patientin bzw. des Patienten hinaus.Gemäß § 37 Abs. 1 PIG 2013 sind Berufsangehörige der Klinischen Psychologie sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre persönlichen Themen in einem geschützten, vertraulichen Rahmen bleiben.
Ja. Nach dem Erstgespräch wird Ihnen eine passende Psychotherapeutin oder ein passender Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision zugewiesen. Diese Person begleitet Sie verlässlich durch den gesamten Therapieprozess – denn therapeutische Beziehungen leben von Vertrauen und Beständigkeit.
Psychotherapie ist ein eigenständiger Gesundheitsberuf und setzt weder eine ärztliche Zuweisung noch eine vorgeschaltete Klinisch-psychologische Diagnostik voraus. Sie können also direkt ein Erstgespräch vereinbaren und mit der Psychotherapie beginnen.Bei Fragestellungen wie ADHS, Autismus-Spektrum, Legasthenie oder Demenz kann eine Klinisch-psychologische Diagnostik Klarheit bringen. Sie ordnet ein, was Sie erleben, und schafft eine Grundlage für weitere Schritte. Im Bedarfsfall kann eine Klinisch-psychologische Diagnostik auch ergänzend zu einer Psychotherapie sinnvoll sein.Die Klinisch-psychologische Diagnostik wird bei uns ausschließlich von klinischen Psycholog:innen durchgeführt.
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